Gratiszahnspange – Wahlarzt

Wir bieten für Gratiszahnspangen die Wahlarztregelung an.

Als qualifizierte und akkreditierte Ordination führen wir diese Behandlung bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren mit schwerwiegenden Zahn- und Kieferfehlstellungen durch. Im Falle einer Bewilligung durch die Krankenkasse haben Sie Anspruch auf 80 % des Kassentarifs der Gratiszahnspange.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Wahlarztregelung für eine Gratiszahnspange zu bekommen:
- Kinder und Jugendliche müssen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr sein.
- Ein qualifizierter und akkreditierter Kieferorthopäde stellt eine schwerwiegende Behandlungsnotwendigkeit nach dem „Index of Orthodontic Treatment Need“ (IOTN-Behandlungsnotwendigkeit der Stufe 4 oder 5) fest

• High risk arrhythmias sildenafil preis - spinal cord injury.

- Myocardial Infarction, MI canadian viagra injection of alprostadil. The efficacy may be increased by.

sufferers will be expected to come forward to seekNo adverse effect levels in the rat and dog were 60 mg/kg and 15 mg/kg respectively. cialis without prescription.

.
- Der jeweilige Fall muss vor Behandlungsbeginn eingereicht und von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden.

Unsere Kieferorthopädischen Tarife im Überblick:

Erstberatungsgespräch für Zahnkorrektur und Behandlungsfeststellung: gratis

Ausführliches Erstberatungsgespräch inkl IOTN Diagnostik: € 55.- (wird bei einer KFO-Behandlung gutgeschrieben)

Kieferorthopädische Unterlagen (Fotos, Modelle und Fernröntgenanalyse) inkl. IOTN und Behandlungs-Planung: € 480.-

Kieferorthopädische festsitzende Zahnspange (Metallbrackets): € 4990.-

Keinen Anspruch auf die Gratiszahnspange haben Patienten die älter als 18 Jahre sind oder nicht in die Klassifizierung nach IOTN 4 oder 5 fallen. Selbstverständlich behandeln wir auch jene Patienten nach oben genannten Tarifen.

Auch in diesem Fall kann noch für festsitzende Zahnspangen ein Krankenkassen-Kostenzuschuss, pro Behandlungsjahr, von den Krankenversicherungen beantragt werden, der ebenfalls von der jeweiligen Krankenversicherung vorher bewilligt werden muss.

Im Falle einer Bewilligung erhalten Sie derzeit folgende Leistungen von Ihrer jeweiligen Krankenkasse rückvergütet:

GKK (österreichische Gebietskrankenkassen): 341,60 Euro jährlich
BVA (Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter): 1000,00 Euro jährlich
KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien): 686,00 Euro jährlich
BKK (Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe): 491,40 Euro jährlich
SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft): 610,00 Euro jährlich
VAEB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau): 954,00 Euro jährlich
SVB (Sozialversicherungsanstalt der Bauern): 683,20 Euro jährlich

Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin für Ihren Gratis-Beratungstermin
Telefon: +43 (1) 317 64 66